Unsere Innungen

Handwerksbetriebe des Instrumentenbaus, die in einem Bundesland ohne eigene Landesinnung liegen oder deren Verband aus der Bundesinnung ausgetreten ist, können durch ihre Einzelmitgliedschaft dem Bundesinnungsverband beitreten.
Der Betrieb wird ermächtigt, Mitglied eines Fachbereichs zu werden und erhält aktives und passives Wahlrecht. Download des Antragsformulars